ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (Stand: 07/2019)



1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Vertragspartner von Re’public ein Unternehmer oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist. Sie gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen Re’public und dem Vertragspartner. Einkaufs- und sonstige allgemeine Bedingungen des Vertragspartners werden nur Vertragsbestandteil, wenn dies schriftlich vereinbart wird.


2. Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Angebote sind freibleibend. Mündliche Preisangaben sind unverbindlich. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise aus der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Preisliste von Re’public. Preisangaben sind netto, also ohne Umsatzsteuer, zu verstehen. Die Endbeträge unserer Rechnungen sind bei Rechnungslegung ohne Abzug fällig, soweit nicht im Einzelfall Zahlungsfristen und Skonti vereinbart wurden. Soweit im Einzelfall Zahlungsfristen vereinbart sind, kommt es für die Rechtzeitigkeit auf den Tag der Wertstellung auf dem Konto von Re’public an. Wenn Tatsachen darauf schließen lassen, dass dem Vertragspartner von Re’public Zahlungsunfähigkeit droht, sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheit zu verlangen sowie bestehende, noch nicht fällige Forderungen fällig zu stellen. Der Vertragspartner von Re’public kann gegen unsere Forderungen nur aufrechnen, wenn der Gegenanspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


3. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Gegenständen sowie an allen von uns erstellten urheberrechtlich geschützten Werken und dem gewerblichen Rechtsschutz unterliegenden Leistungen vorbehalten. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.


4. Eigenwerbung

Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, darf Re’public bei sämtlichen Leistungen mit eigenem Namen in Erscheinung treten, insbesondere bei Präsentationen und in Broschüren.


5. Übertragung von Rechten und Pflichten

Die Abtretung gegen uns gerichteter Ansprüche, der Eintritt Dritter in das Vertragsverhältnis mit Re’public und die Übertragung einzelner Rechte aus diesem bedürfen unserer vorherigen schriftlichen Zustimmung. Dies gilt nicht, wenn vertraglich etwas anderes vereinbart ist oder wenn lediglich ein Schuldbeitritt stattfindet. Für die uns im Rahmen der einzelnen Projektverträge durch den Auftraggeber überlassenen Entwürfe, Gestaltungen, Bilder/Fotos und Muster übernimmt Re’public keinerlei Gewähr, insbesondere nicht dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind. Das Gleiche gilt für den Fall, dass solche Materialien Re’public von Dritten im Auftrag des Auftraggebers oder im Auftrag der durch eine Fondsgesellschaft benannten Tochter- und Beteiligungsgesellschaften überlassen werden.


6. Annullierungskosten

Tritt der Vertragspartner von Re’public unberechtigt von einem Auftrag zurück, sind an uns 10 % des vertraglich geschuldeten Entgelts als Pauschale für Kosten und entgangenen Gewinn zu bezahlen. Uns bleibt vorbehalten, einen höheren Schaden bzw. entgangenen Gewinn nachzuweisen; dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht entstanden bzw. ein Gewinn nicht entgangen ist oder dass der Schaden bzw. entgangene Gewinn wesentlich geringer als die Pauschale ist.


7. Haftung

Wir haften auf Schadensersatz nur für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen. Dies gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Unsere Haftung auch für leichte Fahrlässigkeit bleibt jedoch unberührt im Falle von körperlichen Schäden und bei der Verletzung von wesentlichen, aus der Natur des Vertragsverhältnisses folgenden Vertragspflichten.


8. Korrekturabzug, Freigabe

Werbemittel wie beispielsweise Zeitungsinserate, Internetauftritte etc. erhält der Vertragspartner vor der Produktion bzw. Veröffentlichung zur Überprüfung zugeleitet. Der Vertragspartner hat das ihm zugeleitete Werbemittel unverzüglich auf sachliche und inhaltliche Richtigkeit zu überprüfen und das Ergebnis der Überprüfung unverzüglich als Freigabeerklärung oder Beanstandung an uns zu übermitteln. Geht eine Freigabeerklärung nicht unverzüglich bei uns ein, verschieben sich Liefer- bzw. Veröffentlichungstermine mindestens um die Zeitspanne, die der von dem Vertragspartner zu vertreten –  den Verzögerung entspricht. Bei Veröffentlichungen in Periodika, z. B. Inseraten oder Beilagen in Wochenendausgaben von Tageszeitungen, verschiebt sich der Liefer- bzw. Veröffentlichungstermin auf den bei Eingang der Freigabeerklärung nächsterreichbaren Termin.


9. Versandwege

Der Versand der von uns zu liefernden Materialien erfolgt auf Risiko des Vertragspartners von Re’public. Soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, dürfen wir bei allen Übermittlungen, auch beim Versand wichtiger und vertraulicher Unterlagen, private gewerbliche Dienstleister einsetzen.


10. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle unsere Verpflichtungen ist Berlin. Gerichtsstand ist, auch soweit eine Vertragsbeziehung als solche im Streit ist, Berlin. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl auch am Hauptsitz des Vertragspartners zu klagen. Für die gesamte Vertragsbeziehung gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen über den internationalen Kauf beweglicher Sachen ist ausgeschlossen.



Großgörschenstraße 19 · 10829 Berlin · Telefon: +49 172 3835415 · E-Mail: republic@re-public.biz · www.re-public.biz · Geschäftsführung: Jürgen Arbter · Torsten Saffier · Amtsgericht Charlottenburg HRB 90728 · USt-IdNr. DE 232 345 052 · Steuer-Nr. 27/103/32109

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